Aufgrund der Corona-Pandemie gelten zur Zeit besondere Auflagen für die Feier von Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Die für Niedersachsen geltenden Auflagen werden tagesaktuell auf www.reformiert.de veröffentlicht.

Grundsätzliches zur Taufe

 

Wenn Sie getauft werden möchten oder Ihr Kind taufen lassen möchten, geht das mit wenigen Ausnahmen in jedem Gottesdienst. Am besten sprechen Sie die Pastorin frühzeitig an, um mit ihr den Termin für die Taufe und ein Taufgespräch abzusprechen, bei dem alle Fragen zur Bedeutung und zum Ablauf der Taufe besprochen werden können.

 

Einer Erwachsenentaufe

gehen üblicherweise ein paar vorbereitende Gespräche,

der sog. "Taufunterricht" voran.

 

Wenn Jugendliche getauft

werden möchten, besuchen sie üblicherweise mit Gleichaltrigen den Konfirmandenuntericht und werden im Konfirmationsgottesdienst getauft.

 

Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr übernimmt nach reformiertem Verständnis die Ortsgemeinde die Patenschaft. Aber natürlich ist es auch möglich, persönliche Paten zu benennen. Voraussetzung zur Übernahme eines Patenamtes ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche.

 

Wir möchten unser Kind taufen lassen und gleichzeitig kirchlich heiraten. Ist dies möglich?
Ja, das ist möglich.
Wir nennen das eine "Traufe“ .

 

Gibt es eine ökumenische Taufe?
Leider nein. Durch die Taufe entsteht automatisch eine Kirchenmitgliedschaft. Der Täufling wird in die Landeskirche aufgenommen, zu welcher die Gemeinde gehört, in der die Taufe stattfindet. Allerdings wird die Taufe von allen evangelischen Landeskirchen, der katholischen und einigen anderen Kirche gegenseitig anerkannt, so dass bei einem Wechsel der Kirchenzugehörigkeit keine erneute Taufe durchgeführt wird. Anzumerken ist, dass einige Freikirchen die Kindertaufe nicht akzeptieren.

Download
Anmeldeformular
Anmeldung zur Taufe.doc
Microsoft Word Dokument 35.0 KB
Download
Vorschläge für Taufsprüche
Sprüche - eine Auswahl.pdf
Adobe Acrobat Dokument 184.2 KB

Grundsätzliches zur Trauung

Die Trauung ist ein Gemeindegottesdienst, der eine vor dem Standesamt vollzogene Eheschließung voraussetzt. Ihren ursprünglichen „Sitz“ hat sie im Sonntagsgottesdienst. Aus praktischen Gründen wird dieser Gottesdienst allerdings häufig am Freitag oder am Samstag gefeiert. Während der Trauung bitten wir für das Paar um den Segen Gottes und hören auf seine Botschaft. Das Brautpaar bestätigt vor Gott und der Gemeinde ihr „Ja“, das es zu einander spricht und von dem es ernsthaft hofft, dass es ein ganzes gemeinsames Leben lang halten wird.

 

Wir wollen uns kirchlich trauen lassen. Bei wem müssen wir uns melden?
Es empfiehlt sich, frühzeitig die Pastorin zu kontaktieren, damit der von Ihnen gewünschte Termin ermöglicht werden kann. Das Traugespräch wird in der Regel einige Wochen vor dem Gottesdienst geführt. Dort sprechen Sie u. a. über die Gestaltung des Gottesdienstes (Musik, Beteiligung von Familie oder Freunden etc.).

 

Dürfen wir uns trauen lassen, wenn eine/r von uns beiden keiner Kirchengemeinde angehört?
Ja, allerdings muss eine/r von beiden einer Kirchengemeinde angehören.

Dürfen wir uns kirchlich trauen lassen, wenn eine/r von uns beiden bereits einmal verheiratet gewesen ist?
Ja. Nach evangelischem Verständnis ist die Trauung keine Handlung, die grundsätzlich nur einmal vollzogen werden darf, sondern ein Gottesdienst, der anlässlich Ihrer Eheschließung gefeiert wird.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?
Ja und Nein. Eine Trauung in einer evangelischen Gemeinde ist evangelisch, eine Trauung in einer katholischen Gemeinde katholisch. Es ist aber in fast allen Gemeinden üblich, dass die Pfarrer beider Konfessionen zusammen den Gottesdienst gestalten. Häufig leitet der „Gastgeber“ den Gottesdienst und der „Gast“ übernimmt die Predigt. Falls Sie katholisch sind, müssen Sie eine Erlaubnis bei Ihrer Kirchengemeinde für die Trauung in einer evangelischen Kirche einholen.

Download
Anmeldeformular
Anmeldung zur Trauung.doc
Microsoft Word Dokument 34.5 KB
Download
Vorschläge für Trausprüche
Sprüche - eine Auswahl.pdf
Adobe Acrobat Dokument 184.2 KB

Wenn eine kirchliche Beerdigung gefeiert werden soll, an wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich steht die Ortspastorin als Ansprechpartnerin für Sie zur Verfügung. Sie können sich direkt an Sie wenden, oder der Bestatter nimmt Kontakt mit ihr auf und bespricht den Beerdigungstermin mit ihr.

 

 

Wie wird eine kirchliche Beerdigung vorbereitet?
Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, besucht die Pastorin Sie zuhause. Im persönlichen Gespräch werden der Ablauf der Trauerfeier und alle anfallenden Fragen besprochen.

 

 

 

Können auch Nicht-Kirchenmitglieder kirchlich beerdigt werden?
Zunächst respektieren wir den Willen des oder der Verstorbenen und gehen davon aus, dass er oder sie nicht kirchlich bestattet werden wollte. Es gibt aber einen Kirchenratsbeschluss, nach dem Nicht-Kirchenmitglieder kirchlich bestattet werdne können, wenn Angehörige, die in der Kirche sind, dies ausdrücklich wünschen und sich sicher sind, dass eine kirchliche Bestattung nicht dem Willen des Verstorbenen widersprochen hätte.