eintritt & Übertritt

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Häufige Fragen

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie der Übersicht aller Gemeinden hier im Internet oder dem örtlichen Telefonbuch unter "Kirche".

 

 

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen, anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

 

 

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.

 

 

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

 

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Übertritt von einer anderen evangelischen Kirche in Niedersachsen

Zwischen einigen evangelischen Kirchen in Niedersachsen gibt es ein vereinfachtes Übertrittsverfahren. Die Evangelisch-reformierte Kirche, die Evangelisch-altreformierte Kirche und die Evangelisch-lutherische Kirche Hannovers haben dazu ein Übertrittsformular entwickelt, das Sie lediglich bei der Kirche, der Sie beitreten möchten, einreichen müssen. Sie erhalten es bei den allen Gemeindepastoren und im Landeskirchenamt in Leer.

Kircheneintritt
Foto: © Shutterstock

Übertritt von der katholischen Kirche

Wenn Sie aus der römisch-katholischen Kirche in die Evangelisch-reformierte Kirche eintreten möchten, ist zunächst ein Kirchenaustritt erforderlich, den Sie bei Ihrer Meldebehörde erklären müssen und der zumeist kostenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr legt jede Ortskommune fest.

Danach können Sie in die Evangelisch-reformierte Kirche eintreten, dies ist bei Ihrem zuständigen Ortspastor oder der zuständigen Pastorin möglich (Adressen hier). Die christliche Taufe wird nicht erneut vollzogen (sh. auch Fragen zum Eintritt).

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